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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1998 - L 14 RJ 40/97   

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https://dejure.org/1998,7642
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1998 - L 14 RJ 40/97 (https://dejure.org/1998,7642)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.07.1998 - L 14 RJ 40/97 (https://dejure.org/1998,7642)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Juli 1998 - L 14 RJ 40/97 (https://dejure.org/1998,7642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. verminderter Erwerbsfähigkeit ; Keinen Beruf erlernt; Tätigkeiten eines Schweißers; Bezug einer BG-Rente nach einer MdE um 20 v.H.; Chronisch rezidivierendes Thorako-Lumbalsyndrom bei Haltungsinsuffizienz, degenerative ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigeit und Berufsunfähigkeit - Wegefähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1998 - L 14 RJ 40/97
    Derartige einfache Pförtnertätigkeiten sind einem gehobenen Angelernten sozial zumutbar nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 14.09.1995 - 5 RJ 10/95 -).
  • BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 19/87

    Voraussetzungen des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1998 - L 14 RJ 40/97
    Damit ist die Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für derartige Tätigkeiten nicht gegeben und die Verweisung hierauf nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichhts zulässig (vgl. BSG Urteil vom 13.07.1988 - 5/4 a RJ 19/87 -).
  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 9/96

    Berufsunfähigkeit im Sinne des § 1246 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1998 - L 14 RJ 40/97
    Als angelernter Arbeiter im oberen Bereich ist der Kläger grundsätzlich auch auf eine konkret zu benennende Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes verweisbar, sofern sich die Verweisungstätigkeit durch bestimte Qualitätsmerkmale, wie die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse oder das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung auszeichnet (vgl. BSG Urt. vom 27.02.1997 - 13 RJ 9/96).
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